Studierende erhalten in 14 Doppelstunden einen Überblick über das Recht. Ziel der Lehrveranstaltung ist es ein Verständnis dafür zu vermitteln, warum es bestimmte Rechtsgebiete gibt, welche Zwecke sie verfolgen, und wie konkrete Rechtsregeln dabei helfen, diese Zwecke zu verfolgen.